Produkt · Nachvollziehbarkeit als Bauprinzip
Ein Produktionssystem für Liegenschaftsbewertungen nach österreichischem Recht (LBG, ÖNORM B 1802-1). Werte ausrechnen kann eine Tabellenkalkulation. Schwer ist der prüfbare Weg von der Datenquelle bis zur unterschriebenen Zahl — und dass dasselbe Gutachten Jahre später wieder exakt so entsteht.
Das Problem
Ein Gutachten muss vor Gericht, vor der Bank und vor dem eigenen Berufsstand standhalten. Nicht die Zahl wird geprüft, sondern ihr Weg.
Die Verfahren
§ 9 LBG verlangt, dass die Wahl des Verfahrens begründet und unterschrieben wird. Das System schlägt vor, die Sachverständige entscheidet.
§ 4 LBG
Vergleichsobjekte mit Begründung — auch die ausgeschiedenen erscheinen im Gutachten, mitsamt dem Grund.
§ 5 LBG
Erträge, Bewirtschaftungskosten und Restnutzungsdauer, mit den Mietrechtsregimen des MRG.
§ 6 LBG
Bodenwert und Bauwert getrennt, Alterswertminderung nachvollziehbar hergeleitet.
ÖNORM B 1802-3
Für Entwicklungsliegenschaften: was der Boden trägt, wenn das Projekt gerechnet ist.
ÖNORM B 1802-2
Zahlungsströme über die Betrachtungsperiode, jede Annahme einzeln begründet.
§ 2 LBG
Wenn die wirtschaftliche Einheit aufgelöst wird — plus Beleihungswert nach BelWertV für die Bank.
Der Unterschied
| AI VALUATION OS | AUTOMATISCHE SCHÄTZUNG | |
|---|---|---|
| Herkunft jeder Zahl | ●Quelle und Begründung mitgeführt | ●Ergebnis ohne Weg |
| Jahre später erneut | ●Bitgenau dasselbe | ●Neuer Datenstand, neues Ergebnis |
| Wer rechnet | ●Deterministisch, versioniert | ●Modell schätzt |
| Unsicherheit | ●Ausgewiesen — oder gar nicht behauptet | ●Eine Zahl, glatt |
| Wer unterschreibt | ●Der Mensch, mit protokolliertem Eingriff | ●Niemand |
Der Stand
Das System ist gebaut und durchgetestet; gesucht sind Sachverständige als Design-Partner für den Abgleich an realen, anonymisierten Akten. Deep-Dive auf Anfrage.